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Kein Entschädigungsanspruch nach AGG bei der Bezeichnung als “Ossi”

April 29, 2010  |   Blog   |     |   0 Comment

Die Bezeichnung als "Ossi" kann zwar diskriminierend gemeint sein, jedoch kann man sich auf den Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nur berufen wenn man die Diskriminierung einem Diskriminierungsmerkmal zuordnen kann. Die Bezeichnung "Ossi" fällt weder unter das Diskriminierungsmerkmal der ethischen Herkunft im Sinne des AGG, so hatte es das Arbeitsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 15.4.2010 Az: 17 CA 8907/09 entschieden, noch kann man es einem anderen Diskriminierungsmerkmal zuordnen. Ein Entschädigungsanspruch besteht daher nicht.

Elternzeit – vorzeitige Beendigung und Übertragung

April 12, 2010  |   Blog   |     |   0 Comment

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes. Für die Geltendmachung der Elternzeit gilt eine einheitliche Frist von 7 Wochen, d.h. 7 Wochen vor Beginn muss die Elternzeit schriftlich verlangt werden. In dem schriftlichen Verlangen muss zugleich erklärt werden für welche Zeiträume innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen wird. An diese Mitteilung ist der Arbeitnehmer für die Dauer von 2 Jahren gebunden. Während der Elternzeit ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten (Arbeits- und Vergütungspflicht), erst mit Beendigung der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis in seinem ursprünglichen Zustand wieder auf. Was ist wenn sich vor Beendigung der Elternzeit die Umstände ändern z.B. wegen ...

In 6 Schritten zum Betriebsrat – Betriebsratswahlen 2010 – das normale Wahlverfahren

April 05, 2010  |   Blog   |     |   0 Comment

Für Betriebe mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt das normale Wahlverfahren. 1. Schritt: Bestellung des Wahlvorstandes Das normale Wahlverfahren beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes. In betriebsratslosen Betrieben wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. Zu der Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebes einladen. Ist der Wahlvorstand gewählt so obliegt diesem obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl. 2. Schritt: Erstellung einer Wählerliste Der Wahlvorstand erstellt für die Betriebsratswahl die Liste der Wahlberechtigten (sog. Wählerliste) 3. Schritt: Einleitung der Wahl durch Wahlausschreiben Spätestens sechs Wochen vor der Betriebsratswahl hat der Wahlvorstand durch Erlass eines Wahlausschreibens die Betriebsratswahl einzuleiten. ...