Kosten
In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund von Honorarvereinbarungen.
Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Hier entsteht eine Erstberatungsgebühr, wenn Sie mich mit einer Rechtsfrage konfrontieren, auf die ich eine Auskunft gebe. Soweit es nur bei einem ersten Gespräch bleibt, egal wie lange dieses Gespräch dauert, werden max. 190,- Euro zzgl. Mwst. und Auslagen. in Rechnung gestellt.
Sobald sich an diese Erstberatung weitere Tätigkeiten anschließen (z. B. ein Telefonat mit der Gegenseite, das Studieren weiterer Unterlagen, das Verfassen eines Schreibens), fallen weitere Gebühren an, die ich Ihnen gerne in einem Gespräch erläutere.
Wer finanziell bedürftig ist, erhält unter Umständen staatliche Unterstützung bei der anwaltlichen oder gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche.
Bei der Beratung oder Schulung erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen nach Zeitaufwand auf Basis von Stundensätzen oder Pauschalhonoraren. Hierzu wird eine Honorarvereinbarung geschlossen. Abhängig von der Art der Leistung beträgt mein Stundensatz i.d.R. 220 EUR zzgl. Mwst. und Auslagen.