In 6 Schritten zum Betriebsrat – Betriebsratswahlen 2010 – das normale Wahlverfahren

April 05, 2010  |   Blog   |     |   0 Comment

Für Betriebe mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt das normale Wahlverfahren.

1. Schritt: Bestellung des Wahlvorstandes

Das normale Wahlverfahren beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes. In betriebsratslosen Betrieben wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. Zu der Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebes einladen. Ist der Wahlvorstand gewählt so obliegt diesem obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl.

2. Schritt: Erstellung einer Wählerliste

Der Wahlvorstand erstellt für die Betriebsratswahl die Liste der Wahlberechtigten (sog. Wählerliste)

3. Schritt: Einleitung der Wahl durch Wahlausschreiben

Spätestens sechs Wochen vor der Betriebsratswahl hat der Wahlvorstand durch Erlass eines Wahlausschreibens die Betriebsratswahl einzuleiten. Im Wahlausschreiben werden die wesentlichen Eckdaten der Betriebsratswahl bekannt gegeben.

4. Schritt: Einreichung von Wahlvorschlägen

Innerhalb von 2 Wochen nach dem Wahlausschreiben haben die wahlberechtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit Wahlvorschläge einzureichen. Die eingereichten Wahlvorschlagslisten werden vom Wahlvorstand unverzüglich, möglichst binnen einer Frist von 2 Arbeitstagen nach Eingang auf Ihre formale Richtigkeit hin geprüft. Danach müssen die gültigen Wahlvorschlagslisten spätestens eine Woche vor der Betriebsratswahl bekannt gemacht werden.

5. Schritt: Wahl zum Betriebsrat

Dann findet die Stimmabgabe zur Betriebsratswahl zu dem im Wahlausschreiben bekannt gemachten Termin statt. Die Wahl wird regelmäßig nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt, bei nur einer Vorschlagsliste findet eine Mehrheitswahl statt.

6. Schritt: Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Im Anschluss an die Stimmauszählung gibt der Wahlvorstand das Wahlergebnis bekannt. Die Gewählten sind über ihre Wahl schriftlich zu unterrichten. Wenn die Gewählten die Wahl annahmen hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang bekannt zu machen.

Bei Betriebsratswahlen können in vielen Bereichen Probleme auftreten.

  • bei der Bestimmung des Betriebs
  • bei der Festlegung der Wahlberechtigten´
  • beim Sonderkündigungsschutz

Setzen Sie sich frühzeitig mit den anstehenden Wahlen und den damit zusammenhängenden Fragen auseinander. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung von Fragen und der Lösung von Problemen behilflich. Kontaktieren Sie mich bei Bedarf.

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