Arbeitgeber dürfen schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.11.2012, Az: 5 AZR 886/11 dürfen Arbeitgeber gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG vom Arbeitnehmer schon am ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Zwar sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer erst dann eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorlegen muss, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert. Nach Satz 3 dieser Vorschrift sind Arbeitgeber aber berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch schon früher zu verlangen. Hieraus folgt ein Recht des Arbeitgebers, schon von dem ersten ...
BEM – betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß §84 II SGB IX
In der Praxis besteht nach wie vor Unsicherheit unter welchen Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen ist und wie das Verfahren abläuft. Hierzu eine kurze Einleitung: Die Verantwortung für die Durchführung des BEM trägt der Arbeitgeber, allerdings müssen die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sein. 1. Beschäftigte Nach §84 II SGB IX erstreckt sich die Pflicht zur Durchführung desm BEM auf alle Beschäftigten, d.h. bei allen Arbeitnehmern und nicht nur bei erkrankten behinderten Menschen ist ein BEM durchzuführen. 2. Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen Darüber hinaus muß innerhalb eines Krankheitsjahres eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen vorliegen. Das Krankheitsjahr ist nicht identisch mit dem Kalenderjahr. Diese ...
arbeitsrechtliche Änderungen im BEEG zum 18.09.2012
Das BEEG regelt die Elternzeit und das Elterngeld. Zum 18.09.2012 sind arbeitsrechtliche Änderungen die Elternzeit betreffend in Kraft getreten. Die maßgelichen Änderungen betreffen §§15, 16 BEEG: Die Höchstarbeitszeitgrenze von 30 Stunden in §15 Abs. 4 Satz 1 BEEG wurde flexibilisiert. Maßgeblich ist nunmehr dass die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt 30 Wochenstunden nicht übersteigt. Darüber hinaus kann nach §16 Abs. 3 Satz 3 die Elternzeit jetzt auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden um Mutterschutzfristen in Anspruch zu nehmen.
Sonderurlaub bei Niederkunft der Ehefrau
Die kurzfristige unverschuldete Verhinderung an der Arbeitsleistung aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen berechtigt den Arbeitnehmer zum Fernbleiben von der Arbeit, zugleich behält er den Vergütungsanspruch. Gesetzlich geregelt ist die Vergütungsfortzahlungspflicht für alle Arbeitnehmer in §616 BGB. Die Niederkunft der Ehefrau ist ein Beispiel für eine kurzfristige unverschuldete Verhinderung an der Arbeitsleistung aus einem in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund. Bei Niederkunft der Ehefrau dürfen sie der Arbeit fernbleiben ohne dass Ihnen der Vergütungsanspruch verloren geht. Aber Achtung §616 BGB ist arbeitsvertraglich dispositiv, heißt kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder beschränkt sein. Auch rechtfertigen außergewöhnliche Familienereignisse wie die Niederkunft der Ehefrau die ...
Versicherungsschutz bei der Weihnachtsfeier
Weihnachten steht vor der Tür und die alljährlichen Weihnachtsfeiern werden bereits jetzt geplant. Schnell ist ein Unfall passiert so dass sich die Frage stellt ob beim gemeinsamen Abendessen oder auf dem Weg der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift? Weihnachtsfeiern sind ebenso wie gemeinsame sportliche Betägigungen oder Besichtigungen als Betriebsausflug einzuordnen. Bei einem Betriebsausflug gilt der Grundsatz, dass während des Ausflugs alle Betriebsangehörigen versichert sind. Ebenso versichert sind die Wege zum und vom Betriebsausflug, diese werden wie Arbeitswege behandelt. Aber Achtung: wird nach Schluß der Weihnachtsfeier mit Kollegen privat weitergefeiert und kommt es ggf. sogar unter Alkoholeinfluss zum Unfall dann entfällt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
voraussichtlichen Rechengrößen zur Sozialversicherung für 2013
Monat Jahr Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung 5.800 69.600 Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 7.100 85.200 Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung 5.800 69.600 Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 4.350 52.200 Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und ...
Gesetzesentwurf: Änderungen im Bereich der geringfügig Beschäftigten
Das Sozialversicherungsrecht begünstigt gering entlohnte Beschäftigung (Minijobs) sowie die Beschäftigung in der Gleitzone (Midijobs), indem grundsätzlich keine oder geringere Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Minojob-Grenze liegt derzeit bei 400,- Euro monatlich. Die Gleitzone liegt zwischen 400,01 Euro und 800,- Euro. Auch waren bisher geringfügig Beschäftigte grundsätzlich versicherungsfrei, konnten jedoch auf Antrag freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Am 27.09.2012 wurde im Bundestag einen Gesetzentwurf zu Änderungen im Bereich der sog. geringfügigen Beschäftigung vorgelegt. Aufgrund der Gehaltssteigerungen in den letzten Jahren beabsichtigt die Bundesregierung, die Grenzen zu erhöhen. Die neuen Grenzen sollen bei Minijobs 450,- Euro betragen und die Gleitzone soll zwischen 450,01 Euro und 850,- Euro liegen. ...
Anhebung von Sozialhilfe Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und ALG II
Die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und das Arbeitslosengeld II sollen zum 1.1.2013 erhöht werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf vor, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Die Regelbedarfe erhöhen sich danach um 2,26 Prozent. Für einen alleinstehenden Erwachsenen bedeutet dies eine Erhöhung der Leistungen um acht Euro monatlich. Der Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Die neuen Regelbedarfe im Überblick: Alleinlebende (Regelbedarfsstufe 1): 382 Euro (plus acht Euro) Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 345 Euro (plus acht Euro) Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 306 Euro (plus sieben Euro) Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 289 Euro (plus ...
