Versicherungsschutz bei der Weihnachtsfeier
Weihnachten steht vor der Tür und die alljährlichen Weihnachtsfeiern werden bereits jetzt geplant. Schnell ist ein Unfall passiert so dass sich die Frage stellt ob beim gemeinsamen Abendessen oder auf dem Weg der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift?
Weihnachtsfeiern sind ebenso wie gemeinsame sportliche Betägigungen oder Besichtigungen als Betriebsausflug einzuordnen. Bei einem Betriebsausflug gilt der Grundsatz, dass während des Ausflugs alle Betriebsangehörigen versichert sind. Ebenso versichert sind die Wege zum und vom Betriebsausflug, diese werden wie Arbeitswege behandelt.
Aber Achtung: wird nach Schluß der Weihnachtsfeier mit Kollegen privat weitergefeiert und kommt es ggf. sogar unter Alkoholeinfluss zum Unfall dann entfällt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
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