Gesetzesentwurf: Änderungen im Bereich der geringfügig Beschäftigten

October 17, 2012  |   Blog   |     |   0 Comment

Das Sozialversicherungsrecht begünstigt gering entlohnte Beschäftigung (Minijobs) sowie die Beschäftigung in der Gleitzone (Midijobs), indem grundsätzlich keine oder geringere Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Minojob-Grenze liegt derzeit bei 400,- Euro monatlich. Die Gleitzone liegt zwischen 400,01 Euro und 800,- Euro. Auch waren bisher geringfügig Beschäftigte grundsätzlich versicherungsfrei, konnten jedoch auf Antrag freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung leisten.

Am 27.09.2012 wurde im Bundestag einen Gesetzentwurf zu Änderungen im Bereich der sog. geringfügigen Beschäftigung vorgelegt.

Aufgrund der Gehaltssteigerungen in den letzten Jahren beabsichtigt die Bundesregierung, die Grenzen zu erhöhen. Die neuen Grenzen sollen bei Minijobs 450,- Euro betragen und die Gleitzone soll zwischen 450,01 Euro und 850,- Euro liegen. Daneben erfolgt eine weitere Änderung im Bereich des gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI). Zukünftig sollten auch geringfügig Beschäftigte der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Auf Antrag können sich die Beschäftigten aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Comments are closed.

Related Posts

There is no related post.