Neues zu AU-Bescheinigungen

December 09, 2021  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Wer schon mal krank war weiss, man bekommt bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von dem behandelnden Arzt zwei AU-Bescheinigungen ausgehändigt.

Die eine (gelb) war zur Vorlage bei der Krankenkasse, die andere zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt.

Seit dem 01.10.2021 müssen gesetzlich kranken versicherte Arbeitnehmer keine AU-Bescheinigung mehr an die Krankenkasse schicken.

Diese werden von den Arztpaxen digital direkt an die Krankenkassen übermittelt.

Für privat kranken versicherte entfällt die Verpflichtung zur Vorlage bei der Krankenkasse jedoch nicht.

Auch die Pflicht zur Vorlage der AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber besteht sowohl für privat als auch für gesetzlich kranken versicherte noch bis voraussichtlich Juli 2022 fort.

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