Kündigung wegen Quaratäne kann im Kleinbetrieb sitten- und treuwidrig sein

June 07, 2021  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oft nicht so leicht.

Das Kündigungsschutzgesetz findet aber nur Anwendung wenn i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.

Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb mit weniger als 10 Arbeitnehmern kann eine Kündigung jedoch auch unwirksam sein, wenn sie z.B. sitten- und treuwidrig ist.

Jedoch was versteht man unter sitten- und treuwidrigkeit?

Die Fälle in denen Arbeitsgerichte eine Kündigung wegen sitten- und treuwidrig für unwirksam erklärt haben sind in der Praxis meist selten.

Nunmehr hat das Arbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 15.4.2021 Az.: 8 Ca 7334/20 entschieden, dass eine Kündigung wegen einer behördlich angeordneten Quaratäne unwirksam ist, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet.

Das Arbeitsgericht sah die Kündigung in diesem Fall als sitten- und treuwidrig an.

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