tägliche Mindestruhezeit bei mehreren Arbeitsverträgen

May 20, 2021  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Mit dem ArbZG wird der gesetzlich zulässige und grundsätzlich nicht abdingbare Arbeitzeitrahmen abgesteckt, innerhalb dessen die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsleistung dem zeitlichen Umfang nach erbracht werden darf .

Nach §5 ArbZG müssen Arbeitnehmer zwischen 2 Arbeitseinsätzen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.

Nun hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 17.3.2021 entschieden, dass zur Berechnung der täglichen Mindestruhezeit alle Arbeitszeiten zu berücksichtigen sind.

Bei mehreren Arbeitsverhältnissen sind also alle Arbeitszeiten zu berücksichtigen unabhängig davon ob die Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber oder einem Drittarbeitgeber geschlossen sind.

Arbeitgeber können also die Ruhezeiten nach dem ArbZG nicht durch Abschluss von mehreren Arbeitsverträgen umgehen. Arbeitszeiten die durch die Erfüllung mehrerer Arbeitsverträge anfallen, werden zusamengerechnet.

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