Urlaub kann bei Kurzarbeit auf Null gekürzt werden
May 14, 2021 | Blog,Featured | Alexandra Schuck | 0 Comment
In seiner Entscheidung vom 12.03.2021 hat das LAG Düsseldorf entschieden, dass der Urlaub für jeden vollen Monat der Kurzarbeit null um 1/12 gekürzt werden kann.
Genauso wie während der Elternzeit sind während der Kurzarbeit null die beiderseitigen Leistungspflichten aufgehoben. Der Erholungszweck des Urlaubes setzt aber eine Verpflichtung zur Tätigkeit voraus.
Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, die Revision ist zugelassen, aber sie steht im Einklang mit den bisherigen Entscheidungen zum Urlaubsrecht.
Arbeitnehmer in Kurzarbeit null müssen also damit rechnen, dass ihre Urlaubsansprüche gekürzt werden können.
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