Homeofficemöglichkeit vorerst bis 30.04.2021 verlängert
March 11, 2021 | Blog,Featured | Alexandra Schuck | 0 Comment
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 3. März beschlossen, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April 2021zu verlängern.
Nach § 2 Abs. 4, sind Arbeitgeber dem Grunde nach verpflichtet, Arbeitnehmern, die Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, eine Verlagerung ihres Arbeitsplatzes ins Homeoffice anzubieten.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn „zwingende betriebsbedingte Gründe“ dem entgegenstehen.
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