Kann der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit gekürzt werden
Die Entstehung des Urlaubsanspruchs, ist entgegen der früheren Rechtsprechung des BAG von der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers im Kalenderjahr abhängig.
Im Umkehrschluss kann an Tagen an denen keine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht kein Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entstehen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Zeiten wegen Krankheit oder mutterschutzbedingter Beschäftigungsverbote.
Diese neuen Grundsätze zur Berechnung der Dauer des Urlaubs sind auf die Durchführung von Kurzarbeit zu übertragen.
Geht mit der Kurzarbeit eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage einher bewirkt dies eine Reduzierung des gesetzlichen Anspruchs auf Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch kann bei Kurzarbeit also gekürzt werden.
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