telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Zeiten der Pandemie und danach?

February 11, 2021  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Aufgrund der Corona Pandemie gilt seit dem 19.10.2020 dass sich Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen auf Grundlage einer telefonischen Kontaktaufnahme bis zu sieben Kalendertage krank schreiben lassen können.

Vorausgesetzt, dass sich der Arzt durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Zustand des Arbeitnehmers überzeugt hat. Die telefonische AU kann einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.

Diese Möglichkeit einer telefonischen AU ist b is 31.3.2021 verlängert worden.

Es ist geplant, unabhängig von der Pandemie, dass künftig auch AU aufgrund ausschließlicher Fernbehandlung ausgestellt werden können. Hier steht jedoch eine entsprechende gesetzliche Regelung noch aus.

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