verlängerte gesetzliche Kündigungsfristen §622 Abs. 2 BGB
February 04, 2021 | Blog,Featured | Alexandra Schuck | 0 Comment
Es geht um die Frage der Reichweite der Regelung in §622 ABs 2 BGB.
Voraussetzung für die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen ist nach dem Wortlaut der Vorschrift das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb oder Unternehmen.
So hat das BAG in seinem Urteil vom 11.06.2020 Az 2 AZR 660/19 entschieden, dass die verlängerten Kündigungsfristen nicht für Arbeitsverhältnisse gelten, die ausschließlich in einem privaten Haushalt durchzuführen sind.
Der Privathaushalt ist kein Betrieb im Sinne der Vorschrift.
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