Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 verlängert
January 28, 2021 | Blog,Featured | Alexandra Schuck | 0 Comment
- Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw. 77% ab dem vierten Monat
- Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 80 bzw. 87% ab dem siebten Monat
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bereits bis zum 31.3.2021 entstanden ist.
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