Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei vermeidbaren Reisen
January 21, 2021 | Blog,Featured | Alexandra Schuck | 0 Comment
Seit dem 19.11.2020 gilt wer nach einer vermeidbaren Reise in Quarantäne muss hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Reise bereits zum Zeitpunkt der Abreise als Risikogebiet eingestuft war und es dürfen keinen zwingenden und unaufschiebbaren Gründe für die Reise vorgelegen haben.
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