Keine Beschäftigung ohne Mund-Nasen-Bedeckung
January 14, 2021 | Blog,Featured | Alexandra Schuck | 0 Comment
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des ArbG Siegburgs vom 4.1.2021 lehnte ein Verwaltungsmitarbeiter das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes während der Arbeitszeit ab. Das Attest gab keine Gründe an warum eine Befreiung von der Maskenpflicht erforderlich sei.
Das Gericht entschied, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher dem Interesse an einer Beschäftigung ohne Mund-Nasen-Bedeckung überwiegt. Soll mit einem Attest eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden muss dieses konkrete nachvollziehbare Angaben enthalten. Ohne diese bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Attestes.
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