Keine Krankschreibung per WhatsApp

March 07, 2020  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Das LG Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 3.9.2019 (406 HK O 56/19) entschieden, dass Krankschreibungen per WhatsApp auch bei einfachen Erkrankungen wie einer Erkältung rechtswidrig sind.

Eine Krankschreibung per WhatsApp erfüllt in keinem Fall die Nachweispflicht im Sinne des §5 EFZG der Grundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist, da die Ausstellung im Wege der Ferndiagnose erfolgt und damit gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstößt.

Erforderlich ist auch bei nur leichteren Erkrankungen wie einer Erkältung der persönliche Kontakt zum Arzt. Nur dann ist sowohl die Person des Patienten als auch seine Erkrankung zuverlässig festgestellt,

Zwar ist ab 01.01. 2021 die Abschaffung der AU Bescheinigung in Papierform beschlossen, aber diese wird durch eine digital abrufbare AU Bescheinigung ersetzt und auch diese wird erst nach einem persönlichen Besuch beim Arzt erstellt.

Bis dahin ist die AU Bescheinigung noch in Papierform erforderlich. Eine Krankschreibung per WhatsApp erfüllt in keinem Fall die Erfordernisse des §5 Entgeltfortzahlungsgesetzes.

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