Entgeltfortzahlung ist grundsätzlich auf sechs Wochen beschränkt-Einheitlichkeit des Verhinderungsfalles

February 29, 2020  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle von sechs Wochen.

Tritt nun während der Erkrankung eine weitere Erkrankung hinzu könnte man meinen, dass sich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung um weitere sechs Wochen verlängert, dem ist jedoch nicht so.

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Hier spricht vom von dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Verhinderungsfalles.

Merke: Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.

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