Mindestausbildungsvergütung ab 1.1.2020
January 28, 2020 | Blog,Featured | Alexandra Schuck | 0 Comment
Am 1.1.2020 tritt das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) in Kraft.
Dieses sieht insbesondere die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für alle Berufsausbildungen vor, die ab dem 1.1.2020 begonnen werden. Die Mindestausbildungsvergütung beträgt pro Monat zunächst:
- im Jahr 2020: mindestens 515,- €.
- Im Jahr 2021: mindestens 550,- €
- im Jahr 2022: mindestens 585,- €
- im Jahr 2023: mindestens 620,- €
Aufschläge ab dem zweiten Ausbildungsjahr: Für das zweite Ausbildungsjahr ist ein Aufschlag auf die Mindestausbildungsvergütung von 18 Prozent, für das dritte von 35 Prozent und für das vierte von 40 Prozent vorgesehen.
Die Mindestausbildungsvergütung gilt auch für außerbetriebliche Ausbildungen.
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