Besteht die Hinweispflicht des Arbeitgebers über den Verfall von Urlaubsansprüchen auch bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern?
October 11, 2019 | Blog,Featured | Alexandra Schuck | 0 Comment
Wie bereits mehrfach berichtet muss nach einer neuen Entscheidung des EuGH vom 6.11.2018 (C-619/16, C-684/16) zum Verfall von Urlaubsansprüchen der Arbeitgeber seine Mitarbeiter förmlich dazu auffordern Urlaub zu nehmen und sie über den möglichen Verfall belehren nur dann lässt der EuGH den Verfall von Urlaubsansprüchen zu.
Das LAG Hamm hatte sich in seiner Entscheidung vom 24.7.2019 5 Sa 676/19 nunmehr mit der Frage zu beschäftigen ob diese Belehrungspflicht auch bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern besteht.
Eine Belehrungspflicht bei einem langfristig erkrankten Arbeitnehmer besteht demnach nicht.
Eine solche Pflicht besteht erst wieder nach Wiedergenesung bezogen auf die konkreten Ansprüche der Arbeitnehmer.
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