Keine Widerrufsmöglichkeit beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages in der Privatwohnung

May 08, 2019  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

In einer aktuellen Entscheidung vom 07.02.2019 6 AZR 75/18 hat das BAG nunmehr klargestellt, dass es auch beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages in der Privatwohnung keine Widerrufsmöglichkeit gibt.

Für Aufhebungsverträge die am Arbeitsplatz geschlossen werden stand das schon lange fest nunmehr besteht Klarheit darüber, dass arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in den Anwendungsbereich der §312 ff BGB einzubeziehen sind.

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