Variable Vergütung – kein Anspruch auf das Maximum

May 15, 2012  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Leistungslohnsysteme sind heutzutage alltäglich. Neben einem Fixgehalt wird hier meist ein variabler Anteil gewährt welcher von einer Zielerreichung abhängig ist. Werden die Ziele nicht erreicht erhält man die variable Vergütung nur anteilig. Es besteht kein Anspruch auf das Maximum. Ohne besondere vertragliche Vereinbarung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass sich die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung nicht verändert.

In seinem aktuellen Urteil vom 16.2.2012 8 AZR 98/11 hat das BAG klargestellt, dass es gerade dem Wesen der variablen Vergütung entspreche, dass die Höhe von den jeweiligen Marktbedingungen abhängig sei und sich verändere. Auch bestehe keine Pflicht des Arbeitgebers, seine Organisation so vorzuhalten, dass der Arbeitnehmer ein maximales variables Entgelt erzielen könne.

Fazit: mit variablen Vergütungen möchten Arbeitgeber die Vergütung flexibel an die Marktbedingungen anpassen. Wenn Sie einer solchen Vereinbarung zugestimmt haben, dann können sie sich nicht darauf verlassen das maximale variable Entgelt zu erzielen.

Comments are closed.

Related Posts

There is no related post.