Achtung bei Angaben über Urlaubsabgeltung
July 06, 2012 | Blog | Alexandra Schuck | 0 Comment
Arbeitgeber die in einem Kündigungsschreiben erklären eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abzugelten, sind an Ihre Aussage gebunden, auch wenn sich im nachhinein feststellen sollte das die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage fälschlich zu hoch angegeben wurde. Das LAG Köln hat in seinem Urteil vom 47.4.2012 die Erklärung des Arbeitgebers als deklaratorisches Schuldanerkenntnis eingestuft, denn Zweck sei eine abschließende Regelung und die Vermeidung eines Rechtsstreits.
Fazit: Arbeitgebern ist anzuraten den Anspruch auf Urlaubsabgeltung genau zu prüfen bevor bindende Erklärungen gegenüber dem Arbeitnehmer abgegeben werden.
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