allgemeinverbindliche Tarifverträge im Baugewerbe
Folgende Tarifverträge im Baugewerbe sind für allgemeinverbindlich erklärt, d.h. gelten für alle gewerblichen Arbeitnehmer:
– TV zur Regelung der Mindestlöhne vom 28.4.2011, verbindlich ab 1.12.2011 durch die achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 24.10.2011 (BAnz. Nr. 167 vom 8.11.2011, S. 3865). Die Verordnung tritt am 31.12.2013 außer Kraft.
– Bundesrahmen-TV (gewerbliche Arbeitnehmer) einschl. Anhang (Einstellungsbogen) vom 4.7.2002, i.d.F. des Änderungs-TV vom 20.8.2007, av ab 1.10.2007
Nach dem TV zur Regelung der Mindestlöhne vom 28.4.2011 im Baugewerbe gelten folgende Mindeslöhne in West Deutschland:
– für ungelernte Arbeitnehmer gilt ein Mindestlohn von 11,05 EUR
– für gelernte Arbeitnehmer gilt ein Mindestlohn von 13,40 EUR
Fazit: Der Mindestlohn ist im Baugewerbe zwingend zu zahlen. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Arbeitgeber.
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