Bezahlung von Überstunden

April 04, 2012  |   Blog   |     |   0 Comment

“Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.”

Diese und ähnlich formulierte Pauschalabgeltungsklauseln ohne Begrenzung hatte das BAG bereits mit seinem Urteil vom 01.09.2010 Az 5 AZR 517/09 wegen Intransparenz gekippt. Diese Rechtsprechung wurde in dem aktuellen Urteil vom 22.02.2012 Az 5 AZR 765/10 nochmals bestätigt.

Solche Klauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam mit der Folge, dass der Arbeitnehmer wenn er kein herausgehobenes Entgelt bezieht aus §612 BGB Anspruch auf die Vergütung der Überstunden hat.

Merke: Pauschalabgeltungsklauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam. Rechtsfolge ist das ein Anspruch auf Vergütung der Überstunden aus §612 BGB resultiert. Der Anpspruch aus §612 BGB ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer ein herausgehobenes Entgelt bezieht.

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