Mit 60 Jahren ist noch lange nicht Schluss…
March 05, 2012 | Blog | Alexandra Schuck | 0 Comment
… das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18.1.2012 Az.: 7 AZR 112/08 entschieden. Geklagt hatten drei Piloten der Lufthansa gegen eine Altersgrenze im Tarifvertrag von 60 Jahren. Tarifliche Altersgrenzen haben zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Altersgrenze endet ohne das es einer Kündigung bedarf. Die tarifliche Altersgrenze stellt eine verbotene Diskriminierung wegen des Alters dar, die auch nicht gerechtfertigt ist. Die Piloten der Lufthansa müssen also über das 60. Lebensjahr hinaus weiterbeschäftigt werden.
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