Urlaubsabgeltung und Ausschlussfristen
Das BAG hatte bislang vertreten, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht von Ausschlussfristen erfasst wird, d.h. einzel- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen galten nicht für den Urlaubsabgeltungsanspruch.
Begründet wurde dies damit, dass Ausschlussfristen nicht differenzieren und auch den gesetzlichen unabdingbaren Urlaubsabgeltungsanspruch erfassen würden.
Durch die Entscheidung vom 09.08.2011 9 AZR 352/10 hat das BAG jedoch nunmehr seine Rechtsprechung geändert und festgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch eine reine Geldforderung ist.
Damit unterliegt der Urlaubsabgeltungsanspruch wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nunmehr einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen.
Fazit: Ausschlussfristen sind nunmehr auch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch anwendbar.
Meinen Lesern wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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