Urlaubsanspruch – Vererblichkeit

December 14, 2011  |   Blog   |     |   0 Comment

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn er Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kann. (sog. Urlaubsabgeltung vgl. §7 IV BUrlG)

Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlicher Natur. Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, so erlischt der Urlaubsanspruch.

Ist der Urlausanspruch erloschen können die Erben anstelle des Erblassers keinen fianziellen Ausgleich geltend machen so das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 20.09.2011 Az: 9 AZR 416/10

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