Entstehen Urlaubsansprüche während der Elternzeit?

December 05, 2011  |   Blog   |     |   0 Comment

Eine in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage war ob während der Elternzeit Urlaubsansprüche entstehen.

Während der Elternzeit ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten, d.h. der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeit, der Arbeitgeber nicht zur Vergütung verpflichtet. Aufgrund des Ruhens der Hauptleistungspflichten wurde vielfach vertreten, dass dann auch keine Urlaubsansprüche entstehen könnten.

Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.05.2011 9 AZR 197/10 wurde nunmehr klargestellt, dass auch während der Elternzeit Urlaubsansprüche entstehen.

Dafür spreche vor allem die Regelung in §17 Abs. 1 BEEG. Danach kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für  jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit  um ein Zwölftel kürzen. Eine solche gesetzliche Kürzungsmöglichkeit macht nach Ansicht der Richter nur Sinn, wenn auch während der Elternzeit der Urlaubsanspruch entsteht.

Fazit: Urlaubsansprüche entstehen auch während der Elternzeit. Der Arbeitgeber kann diese jedoch kürzen.

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