Wer die Wahl hat, hat die Qual – welcher Rechtsanwalt ist bloß der Richtige für mich???
Neben der Fachanwaltsbezeichnung werben Rechtsanwälte mit besonderen Fähigkeiten und neuerdings auch mit einer DEKRA-Zertifizierung.
Welcher Rechtsanwalt ist bloß der Richtige für mich?
Neben der Tatsache, dass in jedem Rechtsanwalts-/Mandantenverhältnis die „Chemie“ auf der persönlichen Ebene stimmen muß, sollte der Rechtsanwalt auch hinreichend qulifiziert sein.
Ist es denn in jedem Fall erforderlich sich einen Rechtsanwalt mit einem Fachanwalttitel zu suchen?
Wer den Fachanwaltstitel führen will muß bestimmte Anforderungen erfüllen. Neben erheblichen theoretischen Kenntnissen, die i.d.R. durch Absolvierung eines Fachanwaltskurses nachgewiesen werden, müssen auch umfangreiche praktische Erfahrungen vorhanden sein. Insoweit steht der Titel für Qualität. Allerdings findet man auch abseits der Fachanwaltsbezeichnungen durchaus Rechtsanwälte die qualifiziert beraten. Allerdings gilt auch hier mit Halsschmerzen geht man ja auch nicht zum Allgemeinmediziner sondern zum HNO. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt mit einem entsprechenden Schwerpunkt.
Wie qualifiziert ist ein Rechtsanwalt der mit besonderen Fähigkeiten wirbt?
Auch die Werbung mit besonderen Fähigkeiten unterliegt ebenso wie die Führung des Fachanwaltstitel Einschränkungen. Nach der Berufsordnung der Rechtsanwälte darf ein Rechtsanwalt mit qualifizierenden Zusätzen wie „Interessensschwerpunkt“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt“ nur werben, wenn er ebenfalls über entsprechende theoretische Kenntnisse verfügt und auf dem benannten Gebiet in erheblichem Maße tätig gewesen ist. Also auch hier ist ein gewisser Qualitätsstandard durch die Berufsordnung gesichert. Davon zu unterscheiden ist der Rechtsanwalt der mit einer DEKRA Zertifizierung wirbt.
Wie qualifiziert ist ein Rechtsanwalt der mit einer DEKRA Zertifizierung wirbt?
Betrachtet man alleine die Art und Weise wie man die DEKRA Zertifizierung erwirbt so wird einem schnell klar, das diese Qualifizierung nicht zu vergleichen ist mit einem Rechtsanwalt der mit besonderen Fähigkeiten wirbt oder gar einem Fachanwaltstitel. Im Rahmen eines Multiple-Choice-Testes werden theoretische Kenntnisse nachgewiesen und auf praktische Nachweise wird ganz verzichtet. Wer im Besitz eines Führerscheines ist weiß bereits, dass Multiple-Coice-Tests alleine nicht unbedingt geeignet sind einem zum fahren eines Fahrzeugs zu befähigen.
Fazit: Lassen Sie sich durch Zertifizierungen alleine nicht bleden, sondern fragen Sie Ihren Rechtsanwalt ob er neben theoretischen Kenntnissen auch auf dem benannten Gebiet bereits tätig gewesen ist, dann haben Sie keine Qual bei der Wahl.
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