Gesetz zur Förderung der Mediation – ist ein weiterer Titel erstrebenswert?

December 14, 2010  |   Blog   |     |   0 Comment

Im Rahmen von innerbetrieblichen Konflikten und auch im gerichtlichen Verfahren findet das Mediationsverfahren bislang wenig Anwendung. Übersetzt heiß dies: mit Mediationen war in der Vergangenheit kaum Geld zu verdienen. Ganz nach dem Motto arbeite um zu leben könnte sich dies jedoch mit dem geplanten Mediationsgesetz ändern. Als Anwalt der den Mediationsbereich noch nicht abdeckt sollte man sich die Frage stellen ob der Erwerb einer entsprechenden Qualifizierung sinnvoll ist und ob sich die Investitionskosten einer qualitativen Weiterbildung als Mediator in Höhe von ca. 2.300,- EUR je nach Anbieter irgendwann einmal bezahlt machen?

Das Mediationsgesetz in seiner derzeitigen Fassung stützt vor allem die Durchführung der gerichtlichen Mediation. Neu ist, dass im Rahmen der gerichtlichen Mediation ein Vergleich geschlossen werden kann den der richterliche Mediator so wie ein Vorsitzender Richter in einem Protokoll feststellt und mit Zustimmung beider Parteien für vollstreckbar erklären kann.

Das Mediationsgesetz wird jedoch die innerbetriebliche Mediation nur wenig vorantreiben, so dass es sich aus Sicht des Anwaltes finanziell wohl nicht lohnen wird sich auch noch im Bereich der Mediation zu qualifizieren nur um einen weiteren Titel auf der Visitenkarte zu vermerken.

Das systematische und anschaulichen Erlernen von Verhandlungs- und Konfliktmanagementfähigkeiten ist jedoch für den Berufsalltag von Vorteil. Meine Empfehlung hierzu: Richtig verhandeln Greger/von Münchhausen, Verhandlungs- und Konfliktmanagement für Anwälte, C.H. Beck, 2010 ISBN: 978-3-406-60188-0 für ca. 38,- EUR. Hier stimmt das Preis Leistungsverhältnis.

In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern meines Blogs besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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