Deutsche Kündigungsfristen europarechtswidrig

February 24, 2010  |   Blog   |     |   0 Comment

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19.01.2010 Az.: C-55507 die deutsche Reglung des §622 Abs. 2 S. 2 zu den Kündigungsfristen für europarechtswidrig erklärt. Damit ist die Regelung des §622 Abs. 2 S. 2 nicht mehr anwendbar. Der Gesetzgeber muß schnellstmöglich die Regelung an das Europarecht anpassen. Bis dahin müssen Arbeitgeber jedoch ab sofort die Beschäftigungsdauer unabhängig vom Eintrittsalter berechnen.

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