Verhandlungsspielräume nutzen – arbeitsrechtliche Vergütungsvereinbarungen

March 22, 2010  |   Blog   |     |   0 Comment

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind bei der gerichtlichen Vertretung mindestens die gesetzlichen Gebühren anzusetzen. Hier besteht für den Anwalt kein Verhandlungsspielraum.

Bei der außergerichtlichen Beratung oder Vertretung besteht die Möglichkeit eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren. Hier macht es für den Mandanten unter Umständen Sinn zu verhandeln.

Es gibt verschiedene Arten von Vergütungsvereinbarungen. Im wesentlichen sind dies:

  • Stundenvergütung
  • Pauschalvergütung
  • vereinbartes Honorar nach RVG

Die häufigste in der Praxis gewählte Vergütungsform ist die Stundenvergütung.

Hier stellt sich dem Mandanten natürlich die Frage nach einem angemessenen Stundensatz. Der Stundensatz ist von der Größe der Kanzlei und der Örtlichkeit sowie vom Alter, der Berufserfahrung und der Spezialisierung abhängig. Nach einer Untersuchung des Soldan Instituts (AnwBl 2008, 473) beträgt der durchschnittliche Stundensatz bei Fachanwälten für Arbeitsrecht 196,- EUR.

Mein Tipp: Sprechen Sie mit ihrem Anwalt vorab über zu erwartende Kosten und nutzen Sie etwaige Verhandlungsspielräume.

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