Mindestvergütung eines angestellten Rechtsanwaltes
Ob die Vergütung eines angestellten Rechtsanwaltes angemessen ist beurteilt sich nicht abstrakt aufgrund der Höhe der Vergütung, sondern danach ob Leistung und Gegenleistung gemäß §138 BGB in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen.
Ein auffälliges Missverhältnis ist nach dem Urteil des BHG (Beschl vom 30.11.2009 AnwZ (B) 11/08) dann zu bejahen wenn die Vergütung nur knapp über der Hälfte des branchenüblichen Gehalts liegt.
In dem vorliegenden Fall lag die Vergütung ein wenig über dem Referendargehalt und damit unwesentlich über 1.000,- EUR.
Das durchschnittliche Einstiegsgehalt eines angestellten Rechtsanwaltes ohne Zusatzqualifikation und Prädikatsexamen betrug im Jahr 2006 ca. 2.300,- EUR brutto für eine Vollzeitstelle.
Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wurde daher bejaht.
Fazit: Bei angestellten Rechtsanwälte ohne Zusatzqualifikation und Prädikatsexamen sollten das Einstiegsgehalt um die 2.300 EUR brutto liegen.
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