Änderungen im Kündigungsrecht

April 25, 2019  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Zum 1.1.2019 wird § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB aufgehoben.

Nach dieser Vorschrift wird bei der für die Berechnung der Kündigungsfrist maßgeblichen Beschäftigungsdauer die Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist schon seit geraumer Zeit nicht mehr anwendbar.

Bereits am 19.1.2010 hatte der EuGH in der Rechtssache C-555/07 (Kücükdeveci) entschieden, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstößt. Mit der Aufhebung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB wird diese Entscheidung nun endlich umgesetzt. Ä

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