Neuregelungen Mutterschutzgesetz zum 1.1.2018

November 30, 2017  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Das Mutterschutzgesetz erfährt mit der Neuregelung umfassende strukturelle und inhaltliche Veränderungen. Die Neuregelungen sollen überwiegend zum 1.1.2018 in Kraft treten.

Der Anwendungsbereich wird auf Schülerinnen, Studentinnen und Praktikanten ausgeweitet; auch GmbH-Geschäftsführerinnen profitieren nunmehr ausdrücklich von dem Mutterschutz.

Anbei die Neuregelungen im Überblick:

  • Einbeziehung der MuSchArbV
  • Geschlechtsbezogene Neutralität
  • Ausweitung der Mutterschutzfristen
  • Kündigungsschutz bei Fehlgeburt
  • Verbot von Vorbereitungshandlungen
  • Nachtarbeitsverbot
  • Mehrarbeit
  • Gefährdungsbeurteilung – Unverantwortliche Gefährdung
  • Schutzmaßnahmen für schwangere und stillende Frauen
  • Getaktete Arbeit

Bei Fragen hierzu oder zu anderen Themen im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches an.

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