Neuregelungen Mutterschutzgesetz zum 1.1.2018
November 30, 2017 | Blog,Featured | Alexandra Schuck | 0 Comment
Das Mutterschutzgesetz erfährt mit der Neuregelung umfassende strukturelle und inhaltliche Veränderungen. Die Neuregelungen sollen überwiegend zum 1.1.2018 in Kraft treten.
Der Anwendungsbereich wird auf Schülerinnen, Studentinnen und Praktikanten ausgeweitet; auch GmbH-Geschäftsführerinnen profitieren nunmehr ausdrücklich von dem Mutterschutz.
Anbei die Neuregelungen im Überblick:
- Einbeziehung der MuSchArbV
- Geschlechtsbezogene Neutralität
- Ausweitung der Mutterschutzfristen
- Kündigungsschutz bei Fehlgeburt
- Verbot von Vorbereitungshandlungen
- Nachtarbeitsverbot
- Mehrarbeit
- Gefährdungsbeurteilung – Unverantwortliche Gefährdung
- Schutzmaßnahmen für schwangere und stillende Frauen
- Getaktete Arbeit
Bei Fragen hierzu oder zu anderen Themen im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches an.
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