arbeitsrechtliche Änderungen im BEEG zum 18.09.2012

November 19, 2012  |   Blog   |     |   0 Comment

Das BEEG regelt die Elternzeit und das Elterngeld.

Zum 18.09.2012 sind arbeitsrechtliche Änderungen die Elternzeit betreffend in Kraft getreten. Die maßgelichen Änderungen betreffen §§15, 16 BEEG:

Die Höchstarbeitszeitgrenze von 30 Stunden in §15 Abs. 4 Satz 1 BEEG wurde flexibilisiert. Maßgeblich ist nunmehr dass die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt 30 Wochenstunden nicht übersteigt. Darüber hinaus kann nach §16 Abs. 3 Satz 3 die Elternzeit jetzt auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden um Mutterschutzfristen in Anspruch zu nehmen.

 

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