Anhebung von Sozialhilfe Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und ALG II

October 12, 2012  |   Blog   |     |   0 Comment

Die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und das Arbeitslosengeld II sollen zum 1.1.2013 erhöht werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf vor, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Die Regelbedarfe erhöhen sich danach um 2,26 Prozent. Für einen alleinstehenden Erwachsenen bedeutet dies eine Erhöhung der Leistungen um acht Euro monatlich. Der Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Die neuen Regelbedarfe im Überblick:

  • Alleinlebende (Regelbedarfsstufe 1): 382 Euro (plus acht Euro)
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 345 Euro (plus acht Euro)
  • Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 306 Euro (plus sieben Euro)
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 289 Euro (plus zwei Euro)
  • Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 255 Euro (plus vier Euro)
  • Kinder von null bis sechs Jahren: 224 Euro (plus fünf Euro)

Comments are closed.

Related Posts

There is no related post.