Rückdatierung von Arbeitsverträgen

August 25, 2011  |   Blog   |     |   0 Comment

Oftmals wird im Arbeitsvertrag eine Rückbeziehung vereinbart. Mit dieser vereinbaren die Parteien schuldrechtlich, sich im wirtschaftlichen Sinn so zu stellen als wäre der Arbeitsvertrag schon zu dem rückbezogenen Stichtag zustande gekommen.

Die Rückbeziehung eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist wirksam (§§126, 127 BGB). Es ist zivilrechtlich möglich die schuldrechtlichen Wirkungen des Arbeitsvertrages auf einen bereits verstrichenen Tag zurückzubeziehen, das gilt zumindest für Dauerschuldverhältnisse wie das Arbeitsverhältnis bei denen beim Abschluss des Vertrages kein Schriftformerfordernis besteht.

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