Arbeitgeber könnten zukünftig zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit verpflichtet werden

June 16, 2019  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment


Nach einem aktuellen Urteil des EuGH v. 14.5.2019 – C-55/18 könnten Arbeitgeber zukünftig verpflichtet werden, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, können weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, so dass es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich ist, ihre Rechte durchzusetzen.

Wie die Ausgestaltung eines solchen Systems aussehen könnte lassen die Richter offen.

Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei ggf. den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.

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