Mindestlohnverordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

May 30, 2019  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Mit dem Inkrafttreten des Tarifvertrags am 1.4.2019 gilt damit für die Branche ein Mindestlohn 1 in Höhe von 15,72 Euro beziehungsweise ein Mindestlohn 2 in Höhe von 15,79 Euro je Zeitstunde.

In drei Schritten jeweils zum Jahresbeginn bis zum 1.1.2022 werden die Entgelte auf letztendlich 17,18 Euro beziehungsweise 17,70 Euro angehoben.

Der Mindestlohn 2 richtet sich an Arbeitnehmer mit bestimmten Qualifikationen, welche in der Anlage der Verordnung aufgelistet sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Vergabemindestgeltverordnung 2019 (VergMindV2019) und in der Fünften Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung (AusbDienstLArbbV5).

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