große Koalition plant Begrenzung der Befristung

June 05, 2018  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Um den Miss­brauch bei den sachgrundlosen Be­fris­tun­gen ein­zudämmen, sol­len Ar­beit­ge­ber mit mehr als 75 Beschäftig­ten künf­tig nur noch ma­xi­mal 2,5 Pro­zent ih­rer Ar­beit­neh­mer auf der Grund­la­ge sach­grund­los be­fris­te­ter Ar­beits­verträge beschäfti­gen können. Wird die­se Quo­te über­schrit­ten, gilt je­des wei­te­re sach­grund­los be­fris­te­te Ar­beits­verhält­nis als un­be­fris­tet zu­stan­de ge­kom­men. Der Koalitionsvertrag lässt offen, ob bei der Beschäftigtenzahl auf das Unternehmen oder den Betrieb abzustellen ist.

Darüber hin­aus soll die Höchst­dau­er ei­ner sach­grund­lo­sen Be­fris­tungs­ver­ein­ba­rung von der­zeit 24 auf 18 Mo­na­te be­schränkt. In­ner­halb die­ser Zeit soll künf­tig auch nur noch ei­ne Verlänge­run­gen zulässig sein (der­zeit sind in­ner­halb des 24-Mo­nats­zeit­raums ma­xi­mal drei Verlänge­run­gen möglich).

Auch Be­fris­tun­gen mit Sach­grund sol­len be­schränkt wer­den, da­mit es künf­tig nicht mehr all­zu lan­ge Ket­ten von be­fris­te­ten Ar­beits­verhält­nis­sen gibt. Hier soll künf­tig ei­ne Höchst­dau­er für Sach­grund­be­fris­tun­gen von fünf Jah­ren gel­ten. An­ge­rech­net wer­den da­bei auch Ein­satz­zei­ten als Leih­ar­beit­neh­mer. Ei­ne er­neu­te Be­fris­tung nach Ab­lauf die­ser Höchst­dau­er soll erst wie­der nach ei­ner Ka­renz­zeit von drei Jah­ren möglich sein. Zu­dem sol­len Be­fris­tun­gen un­zulässig sein, wenn zu­vor bei dem­sel­ben Ar­beit­ge­ber be­reits ein un­be­fris­te­tes Ar­beits­verhält­nis be­stan­den hat.

Ei­ne Aus­nah­me von die­sen Re­ge­lun­gen soll es, ver­mut­lich mit Blick auf die ak­tu­el­le Recht­spre­chung, für den Sach­grund nach § 14 Abs.1 Nr.4 Teil­zeit­be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG) für Künst­ler, Pro­fi­fußbal­ler und ähn­li­che Beschäftig­te we­gen der Ei­gen­art der Ar­beits­leis­tung ge­ben.

Es ist angesichts dessen zu erwarten, dass die in §14 Abs.1 Satz 2 Nr.1 bis 8 TzBfG genannten Gründe vermehrt an Bedeutung gewinnen und die Arbeitsgerichte beschäftigen werden.

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