Der Arbeitnehmer hat bei einer betriebsbedingten der Kündigung gemäß §1 a KSchG ausnahmsweise einen Anspruch auf eine Abfindung in ganz bestimmter Höhe – diese wird als Regelsatz oder Regelabfindung bezeichnet.
Die Höhe der Abfindung können Sie berechnen mit folgender Formel:
Regelsatz = Monatsgehalt (brutto) x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit (in Jahren)
Erfolgt die Kündigung zwischen zwei vollen Jahren, wird ab sechs Monaten zu Berechnungszwecken von einem gesamten Jahr Betriebszugehörigkeit ausgegangen. Es erfolgt also eine Aufrundung