Neuerungen in der Rechtsprechung zum Urlaubsrecht zu erwaten

October 20, 2017  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

das BAG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitnehmern von sich aus Urlaub zu gewähren.

Hintergrund dieser Frage ist die strenge Bindung des Urlaubsanspruchs an das jeweilige Kalenderjahr. Liegt kein Übertragungsgrund vor, verfällt der Urlaub. Bei Verzug des Arbeitgebers mit der Gewährung kann als Folge ein Schadensersatzanspruch bestehen. Hierfür muss der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch aber geltend gemacht haben.

Einige Arbeitsgerichte haben nunmehr unter Berufung auf Art 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 EG die Auffassung vertreten, dass nicht der Arbeitnehmer verpflichtet sei den Urlaubsanspruch gelten zu machen, sondern der Arbeitgeber sei umgekehrt verpflichtet den Urlaubsanspruch von sich aus zu gewähren.

Es ist damit zu rechnen, dass der EuGH diese Frage aufgrund vorheriger Rechtsprechung bejahen wird. Daher wird bereits jetzt Arbeitgebern empfohlen, ihren Arbeitnehmern offenen Jahresurlaub eigeninitiativ zu gewähren.

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