Sozialversicherungs- Rechengrößen für 2018

October 14, 2017  |   Blog,Featured   |     |   0 Comment

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 vorgelegt.

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss zugestimmt haben, bevor sie verkündet wird und in Kraft tritt.

Eine wichtige Bezugsgröße für viele Werte in der Sozialversicherung, u. a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöht sich auf 3.045 Euro/Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung steigt auf 6.500 Euro/Monat.

Die bundesweit geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.400 Euro. Die ebenso bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für 2018 53.100 Euro jährlich.

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